Damit Sie wissen worauf Sie sich einlassen...
... folgt an dieser Stelle das „Kleingedruckte“.
Mietbedingungen
Wir bitten um Ihr Verständnis - wir wünschen Ihnen nur das beste Wetter — wir haben aber leider keinen Einfluss darauf und deswegen können wir keinen Nachlass gewähren, wenn Ihr Fest wegen schlechtem Wetter nicht so ablaufen kann, wie es eigentlich sollte.
Die Bestellung funktioniert bei uns recht unproblematisch. Wenn Sie sich entschieden haben, wo und wie groß Ihr Fest werden soll, bestellen Sie bei uns einfach Ihr persönliches Angebot. Das kann per Telefon 040 31 40 71 oder noch besser per Mail unter kontakt@zeltcity.de geschehen. Wir schicken Ihnen ein Angebot zu. Erst wenn Sie unser Angebot schriftlich (Unterschrift/Stempel) bestätigen, wird Ihre Veranstaltung bei uns bearbeitet. / von uns bestätigt
Nach der Bestätigung des Auftrags, bekommen Sie von uns eine Rechnung, die Sie innerhalb von 10 Tagen per Vorkasse auf unser Konto überweisen müssen. Erst nach Eingang der Zahlung kann und wird die Lieferung und der Aufbau nach genauer Absprache beginnen.
Die Vermietung der Zelte erfolgt ohne Elektrifizierung. Die erforderlichen Notbeleuchtungen bzw. Notschilder, Kabel, Verteilerkästen, Feuerlöscher uws. müssen vom Mieter angefragt werden. Wenn die angemieteten Gegenstände während der Mietzeit beschädigt werden oder gar verschwinden, sind die Aufwands- und Ersatzkosten vollumfänglich von Ihnen zu tragen. Des Weiteren ist das Bekleben der Zelte oder des Zeltgestänges verboten. Sollte Dekoration abfärben oder Klebereste nicht mehr entfernt werden können, wird der entstandene Schaden durch den Neupreis der Planen oder Dächer in Rechnung gestellt.
Wir weisen darauf hin, dass dieser Zelltyp keine statische Schneelastberechung hat. Das heißt, dass die Halle beheizt werden muss (mind. + 15 Grad ) damit anfallender Schnee sofort vom Dach abtaut.
Denn es gilt bei uns wie überall anders auch:
Der Mieter haftet während der Mietzeit bei Verlust oder Beschädigung.
Ist die Auftragsbestätigung unterschrieben und gültig, gelten - falls nicht anders vereinbart -folgende Ausfallzahlungen: Diese betragen 20% des Rechnungsbetrages, wenn Sie den Auftrag - egal aus welchen Gründen —stornieren. Sollten Sie 14 Tage vor Anlieferung sowie nach unserer erfolgten Anlieferung stornieren, wird der volle Rechnungsbetrag (100 %) fällig.
Zum guten Schluss ist anzumerken:
Wir beschäftigen keine Weltmeister im Gewichtheben. Deshalb ist es wichtig, dass die Aufstellflächen bei Bühnen und Zelten mit einem LKW erreicht werden können. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden an Zufahrtswegen und Aufbauflächen/Grünflächen etc., die durch das Anliefern mit unseren Transportfahrzeugen und den Auf- und Abbau entstehen können.
Anlieferung:
Es ist notwendig, dass die Aufstellflächen mit schwerem LKW und Kran erreicht werden können. Es wird keine Haftung übernommen.
Für Schäden an Zufahrtswegen und Aufbauflächen/Grünflächen etc., die durch das Anliefern und Rangieren mit unseren Transportfahrzeugen (LKW, Gesamtgewicht 35t) und den Auf- und Abbau entstehen können.
Wichtige Information zur Verwendung der Verkaufshütten :
Die Hütten dürfen keinesfalls mit Fritteuse, Grill, geruchsintensiven oder fettenden Lebensmitteln (z.B. Fisch) betrieben und darin gelagert/verwendet werden. Weiterhin müssen die Ablageflächen der Hütten mit abwischbaren Folien ausgelegt werden. Schlösser - zum Verschließen der Hütten - müssen vom Mieter gestellt werden. Bei Diebstahl der gelagerten Ware oder Einbruch übernehmen wir keine Haftung.
Firmensitz: 21465 Wentorf - Gerichtsstand für beide Seiten: Amtsgericht Reinbek
Stand: 15.07.2022